Der Bundestag berät am Mittwoch (ab 12.00 Uhr) abschließend über die Reform des Infektionsschutzgesetzes. Mit der Neuregelung sollen Maßnahmen zum Schutz vor der Corona-Pandemie auf eine sicherere rechtliche Grundlage gestellt werden. Zugleich werden dafür Vorgaben gemacht, etwa eine Begründungspflicht und die Vorschrift einer zeitlichen Befristung. Am Nachmittag soll auch der Bundesrat das Gesetz verabschieden.
Der Gesetzestext enthält einen Katalog von möglichen Maßnahmen, darunter Kontaktbeschränkungen, Geschäftsschließungen sowie die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, die zum Infektionsschutz angeordnet werden können. Auch werden Regelungen für die geplanten Impfungen gegen das Coronavirus getroffen. Gegner der Corona-Schutzmaßnahmen haben zu Protesten in Berlin aufgerufen.
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