Die Stadt Neumünster hat der AfD in Schleswig-Holstein die Genehmigung für einen Landesparteitag mit mehr als hundert Teilnehmern am kommenden Samstag verweigern dürfen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Schleswig nach Angaben vom Dienstag in einem Eilverfahren. Die coronabedingte grundsätzliche Beschränkung von Veranstaltungen auf hundert Teilnehmer sei rechtens und greife nicht unverhältnismäßig in die Arbeit von Parteien an, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Am Sonntag will die AfD in Neumünster ihre Kandidaten für die Bundestagswahl 2021 aufzustellen. Am Tag zuvor sollte nach Gerichtsangaben auch der Landesparteitag mit 275 Teilnehmern stattfinden. Für diese Veranstaltung ist aber laut Corona-Verordnung eine Ausnahmegenehmigung nötig, welche die Stadt Neumünster nicht erteilte. Das Verwaltungsgericht Schleswig bestätigte diese Entscheidung nun.
Erst am Montag hatte das Landratsamt Roth der bayerischen AfD ihren mit 700 Teilnehmern geplanten Landesparteitag untersagt. Das Landratsamt begründete die Entscheidung mit dem Corona-Infektionsgeschehen. Ein für Ende November geplanter Bundesparteitag der AfD im nordrhein-westfälischen Kalkar kann nach aktuellem Stand stattfinden.
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