Die ursprünglich für Mai 2021 geplante Volkszählung wird wegen der Corona-Pandemie um ein Jahr verschoben. Ein entsprechendes Gesetz beschloss der Bundestag am Donnerstagabend. Mit der Krise hätten sich auch bei der Aufgabenerfüllung der Verwaltung erhebliche Einschränkungen ergeben, hieß es zur Begründung. In den Statistischen Ämtern von Bund und Ländern habe Personal für andere Aufgaben wie die Unterstützung der Gesundheitsämter abgezogen werden müssen.
Daher hätten die Vorbereitungsarbeiten für den Zensus 2021 nicht wie geplant durchgeführt werden können. Nunmehr soll der Stichtag des Zensus um ein Jahr verschoben und die erforderlichen Datenlieferungen an den neuen Stichtag angepasst werden. Für den Fall, dass aufgrund der Corona-Pandemie oder anderer zwingender Gründe eine erneute Verschiebung erforderlich wird, soll die Bundesregierung ermächtigt werden, mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Anpassungen durch Rechtsverordnung vorzunehmen.
Der Zensus umfasst eine Bevölkerungszählung, eine Gebäude- und Wohnungszählung sowie eine Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis. Wie der Zensus 2011 ist auch die neue Volkszählung als registergestützte Erhebung konzipiert. Dabei werden in erster Linie bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt und nur dann ergänzende Erhebungen vorgenommen, wenn Verwaltungsdaten für bestimmte Merkmale nicht ausreichend vorhanden sind.
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