Die britische Regierung hat eine Frist im EU-Verfahren gegen ihre geplanten Änderungen am Brexit-Abkommen verstreichen lassen. London habe bis Ende Oktober Zeit gehabt, auf ein Mahnschreiben der EU zu reagieren, sagte ein Sprecher der EU-Kommission am Dienstag. Die EU habe keine Antwort erhalten und prüfe deshalb “die nächsten Schritte” in dem laufenden Vertragsverletzungsverfahren.
Das britische Unterhaus hatte Ende September ein Binnenmarktgesetz gebilligt, das mehrere Regelungen zu Nordirland im Brexit-Vertrag aushebeln könnte. Premierminister Boris Johnson will so mit der EU vereinbarte Zollregelungen im Warenhandel für die britische Provinz und Vorgaben zu Staatsbeihilfen für britische Unternehmen umgehen.
Die EU-Kommission sah darin einen Verstoß gegen das Austrittsabkommen und leitete Anfang Oktober ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Großbritannien ein. Dies kann zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof führen, der hohe Geldbußen gegen Großbritannien verhängen könnte.
Nächste Stufe im Vertragsverletzungsverfahren ist nach dem Mahnschreiben eine sogenannte mit Gründen versehene Stellungnahme. Dabei handelt es sich um eine förmliche Aufforderung an Großbritannien, wieder Übereinstimmung mit dem EU-Recht herzustellen. Kommt London dem binnen zwei Monaten nicht nach, könnte Brüssel den Europäischen Gerichtshof anrufen.
Großbritannien war Ende Januar aus der EU ausgetreten. Bis zum Jahresende bleibt es aber noch im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion. Diese Zeit wollten beide Seiten eigentlich nutzen, um ein Handelsabkommen zu vereinbaren. Doch die Gespräche kamen über Monate kaum voran.
Auch in den inzwischen nochmals intensivierten Verhandlungen zeichnet sich kein Durchbruch ab. Hauptstreitpunkte sind faire Wettbewerbsbedingungen, die Kontrolle eines künftigen Abkommens und die Fangrechte für EU-Fischer in britischen Gewässern.
Beide Seiten setzten diese Woche ihre Gespräche in Brüssel fort, sagte der Kommissionssprecher. “Wir sind noch nicht am Ziel. Vor uns liegt noch viel Arbeit.”
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