Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Fehmarnbelttunnel

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet am Dienstag (13.00 Uhr) in drei Verfahren zum geplanten Fehmarnbelttunnel. Umweltschützer und Fährunternehmen wenden sich gegen den deutschen Planfeststellungsbeschluss zur Querung zwischen Fehmarn in Deutschland und Lolland in Dänemark. Zudem klagen ein Landwirt und die Stadt Fehmarn. (Az. BVerwG 9 A 7.19 u.a.)

Der kombinierte Eisenbahn- und Straßentunnel soll ab 2029 nutzbar sein und die Fahrtzeit etwa zwischen Hamburg und Kopenhagen deutlich verkürzen. Schon seit Beginn der Planungen ist er allerdings umstritten. Umweltschützer fürchten um das artenreiche Naturschutzgebiet Fehmarnbelt, Fährunternehmen um den Tourismus. Sie haben eine umfassende gerichtliche Prüfung des deutschen Planfeststellungsbeschlusses beantragt. Außerdem klagt ein Landwirt auf Entschädigung für die Nutzung seines Landes zum Tunnelbau und die Stadt Fehmarn wegen der Zuständigkeitserweiterung ihrer Feuerwehr auf Brandschutz im Tunnel.

© Agence France-Presse

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