Das Land Niedersachsen muss einen Arzt nach dessen Freispruch in einem Strafprozess um vermeintliche Manipulationen bei der Vergabe von Spenderorganen mit fast 1,2 Millionen Euro entschädigen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig am Mittwoch in einem Berufungsprozess, in dem es ein gleichlautendes Urteil der Vorinstanz bestätigte und den Einspruch des Landes abwies. Niedersachsen muss dem Mann nun 1,16 Millionen Euro zahlen. (Az. 11 U 149/19)
Der frühere leitende Oberarzt der Göttinger Universitätsklinik klagte auf Schadenersatz wegen Vermögensschäden, die ihm durch Untersuchungshaft und andere frühere Strafverfolgungsmaßnahmen entstanden. Hauptsächlich machte er Einnahmeverluste geltend, weil ihm dadurch eine gut dotierte Stelle im Ausland mit einem Monatsgehalt von 50.000 US-Dollar (aktuell rund 42.000 Euro) entging. Das Land sah einen Zusammenhang nicht als erwiesen an.
In der ersten Instanz hatte das Braunschweiger Landgericht die Darstellung des Transplantationsmediziners im vergangenen Jahr nach einer Beweisaufnahme jedoch als richtig eingestuft. Dabei sagte auch ein Vertreter jenes Krankenhauses aus, das dem Mann in der fraglichen Zeit einen leitenden Posten angeboten hatte.
In dem Berufungsverfahren erkannte das OLG nach eigenen Angaben keine Fehler in der Beweisaufnahme und -würdigung durch die Vorinstanz, weshalb es auch keine neue Beweisaufnahme gab. Eine neuerliche Revision ließen die Richter ebenfalls nicht zu.
Der Arzt wurde vor etwa sieben Jahren bei Ermittlungen zu einem Organspendeskandal an der Göttinger Uniklinik zunächst wegen des Verdachts auf Korruptionsdelikte für rund elf Monate in Untersuchungshaft genommen. Er kam erst frei, als er eine hohe Kaution stellte. Später wurde O. wegen versuchten Totschlags angeklagt und in einem Strafverfahren vor Gericht gestellt.
Das Landgericht Göttingen sprach ihn 2015 allerdings frei. Auch der Bundesgerichtshof sah später kein strafrechtlich relevantes Verhalten des Mediziners, der Freispruch ist daher seit 2017 rechtskräftig. In einem Zivilverfahren verklagte er das Land Niedersachsen anschließend vor dem Landgericht Braunschweig auf Schadenersatz in einer Gesamthöhe von rund 1,2 Millionen Euro.
Fast der gesamte geltend gemachte Vermögensschaden resultierte dabei nach Angaben des Mediziners aus Verdienstausfällen, weil ihm wegen seiner Haft eine bereits fest zugesagte gut dotierte Stelle an einem jordanischen Krankenhaus entging. Dazu kam ein Posten von rund 80.000 Euro für Zinsschäden, weil seine Familie für die Bezahlung seiner Kaution einen Kredit aufnehmen musste.
In dem Organspendeskandal ging es darum, dass Patienten durch die Meldung falscher Informationen an die Koordinierungsstelle Eurotransplant bei der Vergabe von Spenderorganen bevorzugt wurden. Konkret ging es um Angaben, wie lange von O. behandelte Alkoholiker bereits “trocken” waren. Nach dem Skandal an dem Klinikum brachen die Organspenderzahlen bundesweit stark ein.
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