Missbräuchlich umgetauschter Führerschein muss nicht anerkannt werden

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Wenn jemand betrügerisch oder missbräuchlich seinen bereits entzogenen deutschen Führerschein gegen eine ausländische Fahrerlaubnis eintauschen lässt, können die Behörden die Anerkennung des neuen Dokuments verweigern. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch im Fall eines Deutschen, der in die Niederlande gezogen war. (Az. C-112/19)

Marvin M. war unter Drogeneinfluss Auto gefahren, weswegen die deutschen Behörden ankündigten, ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen. Daraufhin zog M. in die Niederlande und ließ die deutsche Fahrerlaubnis in eine niederländische umtauschen. Das funktionierte, weil die Entziehung zum Zeitpunkt der Umschreibung noch nicht in die europäische Datenbank eingetragen war – obwohl die deutschen Behörden ihn mittlerweile aufgefordert hatten, seinen Führerschein abzugeben.

Der zuständige nordrhein-westfälische Kreis Heinsberg informierte die niederländischen Behörden zwar später über den Entzug der Fahrerlaubnis. M. durfte seinen neuen niederländischen Führerschein aber trotzdem behalten. Kurze Zeit später geriet er in Deutschland in eine Polizeikontrolle, wo er seine niederländische Fahrerlaubnis vorzeigte. Diese sei in Deutschland aber nicht gültig, entschieden die Behörden. M. klagte vor dem Verwaltungsgericht Aachen, das den EuGH um Auslegung bat.

Zwar muss ein Mitgliedsstaat den Führerschein eines anderen Mitgliedsstaats anerkennen, urteilte dieser nun. Wenn sich der Inhaber beim Umtausch der Fahrerlaubnis allerdings missbräuchlich oder betrügerisch verhalten habe, könnten die Behörden die Anerkennung ablehnen. Das Aachener Verwaltungsgericht muss überprüfen, ob dies auf M. zutrifft.

© Agence France-Presse

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