Im Prozess um die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main könnte das Urteil gegen die beiden Angeklagten am 1. Dezember fallen. Am 24. November könne die Bundesanwaltschaft voraussichtlich plädieren, sagte eine OLG-Sprecherin am Dienstag. Bedingung dafür sei, dass die weitere Beweisaufnahme nach Plan verlaufe.
Zwei Tage später könnten nach aktuellem Stand die Verteidiger der beiden Angeklagten Stephan E. und Markus H. ihre Plädoyers halten. Der Senat setzte die weiteren Termine in der Verhandlung am Dienstag fest.
E. und H. stehen seit Juni vor Gericht. E. muss sich wegen Mordes verantworten, H. war ursprünglich wegen Beihilfe angeklagt. Vor rund vier Wochen hob der Senat den Haftbefehl gegen H. jedoch auf, weil ihm keine Beihilfe zum Mord an Lübcke nachzuweisen sei. Seitdem muss er sich im Prozess nur noch wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Gegen diese Entscheidung legte die Bundesanwaltschaft Beschwerde ein.
Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. E. soll ihn aus rechtsextremen Motiven getötet haben.
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