Mecklenburg-Vorpommern lockert Einreiseregeln – Beschluss des Oberverwaltungsgerichts

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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald hat die strengen Corona-Vorschriften für Einreisende nach Mecklenburg-Vorpommern teilweise außer Vollzug gesetzt. Es sei nicht mit höherrangigem Recht vereinbar, wenn Einreisende aus Risikogebieten einen negativen Corona-Test vorlegen müssen, während dies von aus Risikogebieten kommenden Studenten oder Berufspendlern nicht verlangt werde, teilte das OVG am Dienstag mit. Ein sachlicher Grund für diese Ungleichbehandlung sei nicht überzeugend dargelegt worden. Der Beschluss sei unanfechtbar. Geklagt hatten zwei Hoteliers.

Die Landesregierung hatte am Wochenende angekündigt, die Einreise-Regeln für Urlauber aus innerdeutschen Risikogebieten von Mittwoch an zu lockern. Bislang umfassen sie neben einem negativen Corona-Test auch eine Quarantäne, die nach fünf Tagen durch einen zweiten Test abgekürzt werden kann. Laut Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sollte der erste Test eigentlich beibehalten werden.

Die Beratungen über eine neue Corona-Verordnung mussten am Dienstagnachmittag unterbrochen werden, nachdem bei einem Mitarbeiter der Schweriner Staatskanzlei eine Corona-Infektion bekannt geworden war. Die Konferenz wurde telefonisch fortgesetzt. Die Infektion trat nach bisherigen Erkenntnissen nach Rückkehr von einer Reise aus dem Berchtesgadener Land auf. Für den Landkreis in Bayern wurde am Dienstagmittag wegen der hohen Infektionszahlen ein Lockdown verhängt.

© Agence France-Presse

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