Mit rund anderthalb Stunden Verzögerung hat am Montag vor dem Landgericht Trier der Prozess gegen acht mutmaßliche Betreiber eines sogenannten Cyberbunkers begonnen. Der Verhandlungsbeginn hatte sich wegen eines fehlenden Schöffen am Morgen verzögert. Warum er nicht zur Verhandlung erschien, blieb unklar. Zu Beginn der Verhandlung wurde ein Ersatzschöffe vereidigt. Die Hauptverhandlung wurde kurz danach wegen eines technischen Defekts an der Tonanlage für eine Simultandolmetscherin zunächst unterbrochen.
Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz wirft den acht Angeklagten vor, in einem ehemaligen Bunker in Traben-Trarbach ein Rechenzentrum für illegale Webseiten im Internet und im Darknet betrieben zu haben. Es geht unter anderem um Beihilfe zu über 249.000 Straftaten sowie zu versuchter Computersabotage.
Die Angeklagten im Alter zwischen 25 und 60 Jahren sollen in ihrem Datenzentrum kriminellen Kunden gegen Geld Schutz vor staatlichen Zugriffen gewährt haben. Der überwiegende Teil der angeklagten Beihilfen dreht sich um Drogenhandel.
Im Prozess wird es vor allem um die Frage gehen, ob die Angeklagten von dem illegalen Verhalten ihrer Kunden wussten und es durch den Betrieb des Cyberbunkers förderten. Der Betrieb eines Rechenzentrums, das illegale Seiten hostet, ist grundsätzlich nicht strafbar.
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