Die EU-Kommission sieht in einer Reihe von Mitgliedstaaten Probleme durch Verstöße gegen rechtsstaatliche Grundsätze. Bei der Unabhängigkeit der Justiz äußert die Behörde nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP in ihrem für Mittwochnachmittag angekündigten Rechtsstaatsbericht “ernsthafte Bedenken” zur Unabhängigkeit der Justiz in Polen und Ungarn. “Herausforderungen” in diesem Bereich gebe es in unterschiedlichen Facetten aber auch in Bulgarien, Rumänien, Kroatien und der Slowakei.
Die EU-Kommission stellt erstmals einen Bericht zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in allen 27 Mitgliedstaaten vor. Ziel des nun jährlich geplanten Rechtsstaatsberichts ist es der Behörde zufolge, “einen Dialog” mit den Mitgliedstaaten über gemeinsame Grundwerte zu starten, um Probleme in Zukunft zu verhindern und die Demokratie zu stärken.
Bisher standen in diesem Bereich vor allem Polen und Ungarn wegen der Einschränkung der Unabhängigkeit der Justiz und der Medienfreiheit prominent am Pranger der EU. Gegen beide Länder laufen auf europäischer Ebene Strafverfahren, die bis zum Entzug von Stimmrechten in der EU führen könnten. Die Mitgliedstaaten schreckten aber bisher vor einer solch weitreichenden Sanktion zurück.
Empört hatte Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban Anfang der Woche auf ein “Spiegel”-Interview der zuständigen Vize-Kommissionspräsidentin Vera Jourova reagiert, die scharfe Kritik an den Zuständen in seinem Land äußerte. Die Tschechin warf Orban unter anderem vor, er baue “eine kranke Demokratie” auf. Dieser sprach daraufhin von einer “Demütigung” des ungarischen Volkes und forderte, dass die Kommissionsvize zurücktreten müsse.
Jourova sagte dazu der Nachrichtenagentur AFP, sie wolle nicht “auf persönliche Angriffe” eingehen. “Ich möchte aber eine Sache strikt zurückweisen: Ich habe niemals das ungarische Volk beleidigt.” Sie habe “großen Respekt” vor den Ungarn, sagte sie. “Das heißt aber nicht, dass wir uns nicht äußern dürfen – und auch kritisch, wenn nötig, zu Handlungen von Regierungen.”
Der Rechtsstaatsbericht nennt nun bei der strafrechtlichen Verfolgung von Korruptionsfällen Probleme in Ungarn, aber auch in Bulgarien, Kroatien, Tschechien und Malta. “Politischer Druck auf Medien” sorge insbesondere in Bulgarien, Malta und Polen für Besorgnis, heißt es. Bei Ungarn äußert die Kommission Bedenken wegen der Übernahme unabhängiger Medien durch regierungsnahe Unternehmen.
In einigen Mitgliedstaaten seien Journalisten zudem “Drohungen” und sowohl verbalen und teils sogar körperlichen Angriffen ausgesetzt, heißt es weiter. Die Kommission nennt an dieser Stelle Bulgarien, Kroatien, Ungarn, Slowenien und Spanien.
Im Falle Deutschlands verweist die Kommission auf die laufende Diskussion, ob Justizminister in Bund und Ländern gegenüber Staatsanwälten weisungsbefugt sein sollten. Brüssel sieht aber generell genügend rechtliche Garantien, “um das Risiko eines Missbrauchs des Weisungsrechts zu mindern”.
“Demokratie ist eine permanente Suche nach dem richtigen System der Gewaltenteilung und Kontrolle”, sagte Jourova AFP. “Ich spreche hier aus der persönlichen Erfahrung von jemandem, der in der totalitären Tschechoslowakei aufwuchs. Es gab keine Redefreiheit, die Richter und Medien dienten nur einer Partei.” Es sei deshalb “im Interesse aller”, dass es einen Präventivmechanismus gebe, “wenn sich Rechtsstaatlichkeit und Demokratie verschlechtern”.
Derweil billigten am Mittwochvormittag die EU-Staaten den deutschen Vorschlag für Finanzsanktionen bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit. Bei einem Treffen der 27 Mitgliedsländer in Brüssel stimmte eine Mehrheit für den Plan, EU-Gelder zu kürzen oder zu streichen, wenn Rechtsstaatsverstöße europäische Finanzen betreffen, wie ein Sprecher der deutschen EU-Ratspräsidentschaft mitteilte. Nach AFP-Informationen lehnten sieben Länder den Vorschlag ab, darunter Ungarn und Polen.
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