Mehr Herstellerverantwortung und weniger Plastikmüll: Der Bundestag hat sich am Donnerstag mit mehreren Änderungen im Abfallrecht befasst, die zu Ressourcen- und Umweltschutz beitragen sollen. Die Abgeordneten stimmten am Nachmittag abschließend einer Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu. Außerdem brachten sie das von der EU vorgeschriebene Verbot von Einwegplastik wie beispielsweise Strohhalme auf den Weg. Am späten Abend sollten die Parlamentarier zudem über eine Änderung des Batteriegesetzes abstimmen. Alle drei Vorhaben müssen auch noch durch den Bundesrat.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht unter anderem vor, dass Hersteller stärker in die Pflicht genommen werden. “Zum einen führen wir eine Obhutspflicht ein, um die Vernichtung von Retouren und Warenüberhängen deutlich zu begrenzen”, erklärte der zuständige Berichterstatter der SPD-Fraktion, Michael Thews. “Zum anderen müssen sich Hersteller von Einwegprodukten, die typischerweise Straßen und Parks vermüllen – wie Kaffeebecher und Zigarettenkippen – an den Reinigungskosten der Kommunen beteiligen. Bisher zahlen die Bürgerinnen und Bürger diese Kosten über ihre Gebühren.”
Außerdem müssen die 6000 öffentlichen Beschaffungsstellen in Bundesbehörden künftig “Erzeugnisse aus recycelten Materialien bevorzugen”, wie Thews weiter erläuterte. “So stärken wir das Recycling.”
Darüber hinaus fordern Union und SPD nach Angaben von Thews die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag auf, zu prüfen, wie die Rahmenbedingungen für den Einsatz von sogenannten Rezyklaten verbessert werden können. Der Einsatz dieser Rezyklate bei der Herstellung von neuen Produkten spare Primärrohstoffe und Energie und sei “Voraussetzung für eine echte Kreislaufwirtschaft”, betonte der SPD-Abgeordnete.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Florian Pronold (SPD), bezeichnete die in zahlreichen Produkten vorhandenen Wertstoffe am Donnerstag als “Schatzkammer”, die viel besser genutzt werde müsse – auch um “die planetaren Grenzen zu schonen.”
Beim Einwegplastik hatte die Bundesregierung bereits im Juni eine Verordnung auf den Weg gebracht, die eine entsprechenden EU-Richtlinie umsetzt. Nach dieser müssen Einwegplastikprodukte wie Trinkhalme oder Rührstäbchen bis spätestens Anfang Juli 2021 vom Markt verschwinden. Der Abverkauf von bereits bestehenden Lagerbeständen soll aber zulässig bleiben, um eine Vernichtung ungebrauchter Einwegprodukte zu vermeiden.
Das Batteriegesetz der großen Koalition, das für den späten Abend auf der Tagesordnung des Bundestages stand, zielt vor allem auf faire Wettbewerbsbedingungen für alle herstellereigenen Rücknahmesysteme ab. Grüne und Linksfraktion dringen hier auf größere Anstrengungen für eine höhere Sammelquote.
Bereits am Mittwoch hatte das Bundesumweltministerium zudem einen Referentenentwurf zur Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung und in die Verbändeanhörung gegeben. Damit will Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) das Recycling von Elektrogeräten verbessern – geplant sind neue Möglichkeiten zur Rückgabe alter Geräte, unter anderem in großen Supermärkten.
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