Familien im Elterngeldbezug sollen künftig mehr Freiheiten bei der Gestaltung ihrer Teilzeitarbeit haben. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch eine Reform des Elterngeldes auf den Weg, die eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten ermöglichen soll. Verbesserungen gibt es auch für Familien mit Frühchen. Um die Neuerungen zu finanzieren, wird die Einkommensgrenze gesenkt, ab der kein Elterngeld mehr bezogen werden kann.
Mütter und Väter, die Elterngeld beziehen, aber schon wieder in Teilzeit sind, sollen in Zukunft 32 Stunden statt wie bisher 30 Stunden pro Woche arbeiten dürfen, ohne ihren Elterngeldanspruch zu verlieren. Dadurch soll eine Vier-Tage-Woche möglich werden. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden bezogen werden – statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden. Er wird auch sonst an vielen Stellen vereinfacht und flexibler gestaltet.
Giffey zufolge soll der Partnerschaftsbonus mit der Neuregelung attraktiver werden. Denn nach ihren Angaben wird er bislang nur von 1,9 Prozent der Eltern – in 18.500 Fällen – genutzt.
Eltern, die noch nicht wissen, ob sie zwei, drei oder vier Monate Teilzeit arbeiten werden, sollen sich nicht mehr vorab entscheiden müssen. Sie können bei der Elterngeldstelle einfach die vier Monate beantragen und den Bonus früher beenden, wenn sie es möchten. Oder sie beantragen erst einmal nur zwei Monate und verlängern später noch.
Verbesserungen gibt es auch bei Frühchen: Kommt das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder noch früher zur Welt, sollen Eltern künftig einen zusätzlichen Monat Elterngeld bekommen. Jährlich werden nach Giffeys Angaben 17.000 Babys zu früh geboren, das ist ein Anteil von 2,3 Prozent.
“Jetzt machen wir das Elterngeld noch flexibler, partnerschaftlicher und einfacher – durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, einen zusätzlichen Elterngeld-Frühchenmonat und weniger Bürokratie”, erklärte Giffey.
Vorgesehen sind auch Verwaltungseinfachungen: Eltern, die während des Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten, sollen nur im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Künftig wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die im Antrag angegebenen Arbeitsstunden nicht überschritten werden.
Nach Angaben der Ministerin sind für die Reform, die im kommenden Jahr in Kraft treten soll, keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich. Um sie zu finanzieren, sollen Mütter und Väter, die ein gemeinsames Einkommen von über 300.000 Euro haben, künftig kein Elterngeld mehr bekommen. Bislang lag die Grenze bei 500.000 Euro.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte die Neuregelung. “Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, der Frauen und Männern die partnerschaftliche Arbeitsteilung in Haushalt und Familie erleichtert”, erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. Dies trage zu einer gleichberechtigten Teilhabe beider Elternteile am Arbeitsmarkt bei und setze Anreize für mehr vollzeitnahe Teilzeitbeschäftigung beider Elternteile.
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