Am Samstagnachmittag ereignete sich im unmittelbaren Umfeld des Ulmer Hauptbahnhofs ein Verkehrsunfall, an dem ein Einsatzfahrzeug der örtlichen Feuerwehr beteiligt war. Gegen 14:00 Uhr befand sich die Besatzung eines Fiat Ducato der Brandbekämpfer auf der Anfahrt zu einem Einsatz im Bereich des Bahnhofsvorplatzes. Dabei kam es auf Höhe des Schillerstegs zu einem folgenschweren Kontakt mit einem Personenkraftwagen einer 57-jährigen Autofahrerin. Der Vorfall führte zu einer kurzzeitigen Beeinträchtigung des Verkehrsflusses in diesem hochfrequentierten Bereich der Innenstadt.
**Detaillierte Analyse des Unfallhergangs**
Nach den bisherigen Erkenntnissen der Verkehrspolizei beabsichtigte der Fahrer des Feuerwehrfahrzeugs, von der Fahrbahn nach rechts auf den Vorplatz des Bahnhofs einzubiegen. Um den Abbiegevorgang mit dem Transporter sicher durchzuführen, holte der Fahrzeugführer zunächst nach links aus. Bei diesem Manöver übersah er offensichtlich den neben ihm fahrenden VW Tiguan der Frau. In der Folge touchierten sich die beiden Fahrzeuge seitlich. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen, um die genauen Sichtverhältnisse und die Positionierung der Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Kollision zu rekonstruieren.
**Technische Schäden und Bilanz der Einsatzkräfte**
Obwohl die Kollision bei vergleichsweise niedriger Geschwindigkeit stattfand, entstand an beiden Fahrzeugen ein nicht unerheblicher Sachschaden. Die Polizei beziffert den Schaden am Fiat Ducato der Feuerwehr auf etwa 1.500 Euro. Deutlich schwerer traf es den VW Tiguan der Unfallbeteiligten, bei dem Reparaturkosten in Höhe von circa 3.500 Euro prognostiziert werden. Ein wesentlicher Aspekt der polizeilichen Aufnahme war die Feststellung, dass trotz der Wucht des seitlichen Aufpralls keine Personen verletzt wurden. Sowohl die Feuerwehrleute als auch die Autofahrerin kamen mit dem Schrecken davon und benötigten keine medizinische Behandlung.
**Rechtliche Einordnung der Alarmfahrt**
Ein zentraler Punkt bei Unfällen mit Behördenfahrzeugen ist die Frage nach der Nutzung von Sonder- und Wegerechten. Zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes war das Feuerwehrfahrzeug zwar auf dem Weg zu einer gemeldeten Einsatzstelle, nutzte jedoch nach offiziellen Angaben weder das Blaulicht noch das Signalhorn. Damit unterlag das Fahrzeug den regulären Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung ohne Vorrangstellung. Dieser Umstand ist für die Haftungsfrage und die versicherungstechnische Abwicklung des Vorfalls von entscheidender Bedeutung, da der Fahrer in diesem Fall die volle Sorgfaltspflicht wie jeder andere Verkehrsteilnehmer trug.
**Sicherheit im urbanen Einsatzgeschehen**
Dieser Zwischenfall unterstreicht die Herausforderungen, denen Rettungskräfte im dichten Stadtverkehr von Ulm täglich begegnen. Besonders die Bereiche rund um den Hauptbahnhof gelten aufgrund der Mischung aus Linienbussen, Taxis und Individualverkehr als unfallträchtig. Die Polizei appelliert in diesem Zusammenhang an alle Verkehrsteilnehmer, im Umfeld von Einsatzfahrzeugen besonders aufmerksam zu agieren, auch wenn diese ohne akustische oder optische Warnsignale unterwegs sind. Die Bergung der Unfallfahrzeuge und die Dokumentation der Schäden konnten zügig abgeschlossen werden, sodass der Einsatzbetrieb der Feuerwehr nicht langfristig beeinträchtigt wurde.
**(Ulm TV Redaktion)**

