Ulm. Die niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte in Deutschland, vertreten durch ihren in Ulm ansässigen Berufsverband (bng), haben sich gegen die Diskussion um Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgesprochen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken habe der Debatte um einen „Kahlschlag“ eine Absage erteilt, was aus Sicht des Verbandes überfällig war.
Dr. Ulrich Tappe, der Verbandsvorsitzende der Facharztgruppe, betonte, dass es nicht darum gehen dürfe, sachgerecht erbrachte Leistungen zu verbieten. Vielmehr müsse die sachgerechte Erbringung gewährleistet werden. Er warnte davor, dass sonst die Realisierung neuer Verfahren sowie die Verlagerung von Leistungen aus dem Klinik- in den ambulanten Bereich gefährdet sei.
Als Beispiel nannte Dr. Tappe die Magenspiegelung. Obwohl unbestreitbar sei, dass diese Untersuchung oft aus geringfügigem Anlass durchgeführt werde, gäbe es viele Fälle, in denen sie unverzichtbar sei. Insbesondere sei absehbar, dass künftig ein erheblich größerer Bedarf an sachgerechten Magenspiegelungen entstehen werde, da Behandlungen, die bisher stationär erfolgten, zunehmend ambulant durchgeführt werden sollen. Die Möglichkeit zur Vorsorge gegen den aggressiven Speiseröhrenkrebs zeige zudem das potenziell weitreichendere Anwendungsspektrum dieser Methode.
Eine pauschale Kürzung oder Streichung solcher Verfahren würde laut Dr. Tappe die künftigen Entwicklungsmöglichkeiten zum Wohle der Patienten erheblich blockieren. Es sei entscheidend, dass nicht sachgerechte Anwendungen nicht zur pauschalen Diskreditierung medizinisch wertvoller Verfahren führten, so der Berufsverband der Niedergelassenen Gastroenterologen Deutschlands e.V. (bng) mit Sitz in Ulm.
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