Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk hat in Deutschland begonnen. Viele Verbraucher decken sich derzeit mit Raketen und Batterien für den Jahreswechsel ein. Dabei geraten oft die gesetzlichen Bestimmungen zur Aufbewahrung der pyrotechnischen Gegenstände in Vergessenheit. Wer große Mengen an Feuerwerk erwirbt und diese unsachgemäß in privaten Räumlichkeiten lagert, riskiert empfindliche finanzielle Sanktionen. Die Behörden weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Sicherheit im Umgang mit Explosivstoffen oberste Priorität hat.
**Grenzwerte für die private Bevorratung**
Für Privatpersonen gelten strikte Obergrenzen bezüglich der gelagerten Nettoexplosivstoffmasse (NEM). In bewohnten Räumen darf die Gesamtmenge von einem Kilogramm NEM nicht überschritten werden. Diese Regelung dient dem Schutz der Bewohner vor unkontrollierten Kettenreaktionen im Falle eines Brandes. In Nebengebäuden oder Kellerräumen liegt die Grenze bei maximal zehn Kilogramm. Werden diese Mengen überschritten, liegt ein Verstoß gegen die Sprengstoffverordnung vor. Viele der im Handel erhältlichen Verbundfeuerwerke enthalten bereits signifikante Mengen an Explosivstoff, sodass die Grenzwerte schnell erreicht sind.
**Gefahren durch unsachgemäße Aufbewahrung**
Neben der reinen Menge spielt die Art der Unterbringung eine entscheidende Rolle. Feuerwerkskörper dürfen niemals in der Nähe von Wärmequellen oder leicht entzündlichen Materialien deponiert werden. Auch die Lagerung in Fluren, Treppenhäusern oder auf Balkonen ist untersagt, da diese Bereiche als Fluchtwege dienen oder äußeren Einflüssen ausgesetzt sind. Ein trockener und kühler Ort ist für die Stabilität der chemischen Mischungen essenziell. Feuchtigkeit kann die Zündfähigkeit beeinträchtigen oder im schlimmsten Fall zu unvorhersehbarem Abbrandverhalten führen.
**Hohe Bußgelder bei Verstößen**
Die Missachtung der Lagerungsvorschriften stellt keine Bagatelle dar. Die zuständigen Ordnungsämter können bei Verstößen Bußgelder in fünfstelliger Höhe verhängen. Je nach Schwere des Vergehens und der damit verbundenen Gefährdung der Allgemeinheit sind Strafzahlungen von bis zu 50.000 Euro gesetzlich möglich. Besonders bei Großeinkäufen, die den Bedarf eines normalen Haushalts weit übersteigen, führen die Behörden stichprobenartige Kontrollen durch oder gehen Hinweisen aus der Bevölkerung nach. Ein verantwortungsbewusster Umgang schützt somit nicht nur die Gesundheit, sondern auch das Privatvermögen.
**Sicherer Transport und Verwendung**
Schon beim Heimweg vom Supermarkt müssen Sicherheitsregeln beachtet werden. Pyrotechnik sollte im Fahrzeugheck so gesichert sein, dass sie bei einer Bremsung nicht verrutscht. Das Rauchen im Fahrzeug während des Transports ist lebensgefährlich. Für das eigentliche Abbrennen in der Silvesternacht gilt: Nur zertifizierte Ware mit CE-Kennzeichnung und offizieller Registriernummer verwenden. Ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Fahrzeugen und Personen ist zwingend einzuhalten, um einen unbeschwerten Start in das neue Jahr zu gewährleisten.
**(Ulm TV Redaktion)**

