**Gefährliches Wendemanöver führt zu erstem Zusammenstoß**
In den frühen Morgenstunden des Sonntags kam es auf der Bundesstraße 10 im Bereich der Anschlussstelle Ulm-West zu einem folgenschweren Zwischenfall. Ein 22-jähriger Mann war mit seinem Daimler in Richtung Ulm unterwegs, als er gegen 7:00 Uhr offenbar versuchte, sein Fahrzeug auf der Kraftfahrstraße zu wenden. Zur selben Zeit befuhr ein 54-jähriger VW-Fahrer die Strecke in gleicher Richtung. Aufgrund der extrem eingeschränkten Sichtverhältnisse durch dichten Nebel konnte der herannahende Autofahrer das querstehende Hindernis erst im letzten Moment wahrnehmen. Trotz eines sofortigen Ausweichmanövers war ein Zusammenstoß nicht mehr zu verhindern.
**Fahrerflucht nach der ersten Kollision**
Anstatt an der Unfallstelle anzuhalten und sich um die Schadensregulierung zu kümmern, setzte der junge Unfallverursacher seine Fahrt unmittelbar fort. Er beschleunigte sein beschädigtes Fahrzeug und flüchtete mit hoher Geschwindigkeit in Richtung des Ulmer Stadtgebiets. Der 54-jährige Beteiligte blieb glücklicherweise unverletzt, musste jedoch mitansehen, wie sich der Daimler-Fahrer vom Ort des Geschehens entfernte. Die alarmierte Polizei leitete umgehend eine Fahndung im Nahbereich ein. Die Trümmerteile an der ersten Unfallstelle ließen bereits auf erhebliche Beschädigungen am Fluchtfahrzeug schließen.
**Kontrollverlust im Kreisverkehr von Ulm-Lehr**
Die Flucht des 22-Jährigen dauerte jedoch nicht lange an. Nur wenige Kilometer weiter, am Kreisverkehr zwischen der Stuttgarter Straße und der Lehrer Straße, ereignete sich der zweite Unfall. Dort verlor der Fahrer die vollständige Kontrolle über seinen Pkw. Zunächst touchierte der Wagen die rechte Leitplanke, bevor er im Zentrum des Kreisverkehrs zum Stillstand kam. Die Wucht des Aufpralls war so groß, dass der Daimler nicht mehr fahrbereit war und die Flucht hier ihr Ende fand. Einsatzkräfte der Polizei Ulm-Mitte konnten den Mann noch am Fahrzeug antreffen und vorläufig festnehmen.
**Juristische Folgen und hoher Sachschaden**
Da der Verdacht auf eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit bestand, ordnete die zuständige Staatsanwaltschaft eine Blutentnahme bei dem 22-Jährigen an. Sein Führerschein und das Unfallfahrzeug wurden als Beweismittel beschlagnahmt. Der entstandene Sachschaden ist beachtlich: Während der Schaden am VW auf etwa 5.000 Euro geschätzt wird, beläuft sich der Schaden am Daimler sowie an den Verkehrseinrichtungen auf rund 30.000 Euro. Der junge Mann muss sich nun wegen Unfallflucht und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten. Das Fahrzeug musste von einem Abschleppdienst geborgen werden.
**(Ulm TV Redaktion)**

