**Antrag auf Parteiausschluss gestellt**
Der Bundesvorstand der Alternative für Deutschland hat ein offizielles Verfahren gegen Jan-Wenzel Schmidt eingeleitet. Ziel dieses rechtlichen Schrittes ist die dauerhafte Entfernung des Politikers aus der Partei. Das Führungsgremium traf diese Entscheidung nach einer internen Beratung über das vorliegende Beweismaterial. Schmidt bekleidete in der Vergangenheit das Amt des Generalsekretärs im Landesverband Sachsen-Anhalt.
Die Einleitung des Verfahrens stellt eine Eskalation in der internen Aufarbeitung von Unregelmäßigkeiten dar. Der Bundesvorstand sieht durch das Verhalten des ehemaligen Funktionärs die Integrität der Partei gefährdet. Eine Mehrheit der Vorstandsmitglieder stimmte für diesen drastischen Schritt. Damit folgt die Parteispitze einer Empfehlung zur disziplinarischen Ahndung von mutmaßlichem Fehlverhalten.
**Hintergründe und finanzielle Vorwürfe**
Im Zentrum der Vorwürfe stehen finanzielle Angelegenheiten aus Schmidts Amtszeit. Es geht um den Verdacht der Untreue und den unsachgemäßen Umgang mit Parteigeldern. Interne Prüfer haben Dokumente gesichtet, die auf fingierte Beraterverträge hinweisen. Es besteht die Annahme, dass Zahlungen für Leistungen geleistet wurden, die tatsächlich nie erbracht worden sind. Diese Vorgänge belasteten die Buchhaltung des Landesverbandes erheblich.
Zusätzlich stehen Vorwürfe im Raum, nach denen Gelder über Umwege in private Kanäle geflossen sein könnten. Der Bundesvorstand stützt seinen Antrag auf diese detaillierten Prüfberichte. Die Vorwürfe wiegen schwer, da sie die finanzielle Compliance der Organisation direkt betreffen. Eine Klärung der Sachverhalte ist laut Parteispitze unerlässlich, um weiteren Schaden von der AfD abzuwenden.
**Ablauf des rechtlichen Verfahrens**
Das Parteiordnungsverfahren wird nun vor dem zuständigen Landesschiedsgericht in Sachsen-Anhalt verhandelt. Dieses Gremium agiert als unabhängige Instanz innerhalb der Parteistruktur. Die Richter des Schiedsgerichts müssen prüfen, ob die Beweislast für einen Ausschluss ausreicht. Jan-Wenzel Schmidt erhält in diesem Rahmen die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen und Verteidigungsmittel vorzubringen.
Ein solcher Prozess kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Das Parteiengesetz setzt hohe Hürden für den Entzug der Mitgliedschaft. Ein Ausschluss ist nur möglich, wenn ein Mitglied vorsätzlich gegen die Satzung verstößt oder der Partei schweren Schaden zufügt. Sollte das Landesschiedsgericht dem Antrag stattgeben, bleibt Schmidt dennoch die Möglichkeit einer Berufung vor dem Bundesschiedsgericht der Partei.
**Politische Einordnung der Entscheidung**
Beobachter werten das Vorgehen gegen Schmidt als Signal für einen strengeren Kurs der Bundesführung. Die Vorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla betonen verstärkt die Einhaltung interner Richtlinien. Das Verfahren gegen einen profilierten Vertreter aus Sachsen-Anhalt gilt als deutliches Zeichen an alle Landesverbände. Es zeigt die Entschlossenheit der Spitze, auch gegen langjährige Weggefährten vorzugehen, wenn Regelverstöße vorliegen.
Innerhalb des Landesverbandes Sachsen-Anhalt sorgt der Schritt für Unruhe. Schmidt verfügt dort über ein Netzwerk an Unterstützern. Das Verfahren könnte daher auch Auswirkungen auf die Machtgefüge in der Region haben. Die Partei versucht mit diesem Schritt, Professionalität zu demonstrieren und Angriffsflächen für externe Kritik zu minimieren. Die kommenden Wochen werden zeigen, wie die Basis auf diese Entscheidung reagiert.
**(Ulm TV Redaktion)**

