Das müssen Sie als Arbeitnehmer beachten:
Zugang zum Arbeitsplatz nur noch für geimpfte, genesene oder negativ getestete* Personen. Das Testergebnis muss digital oder schriftlich vorliegen. Die Testungen bei der Arbeit sind nur unter Aufsicht möglich. Die Vorlage eines Selbsttests reicht nicht aus.
Das müssen Sie als Arbeitgeber beachten:
Tägliche Kontrollen vor Betreten der Arbeitsstätte müssen gewährleistet werden. Die Stichproben reichen nicht aus. Mindestens zwei Mal pro Woche muss ein Test am Arbeitsplatz angeboten werden. Wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen, muss Homeoffice ermöglicht werden.
* Schnelltest 24 Stunden, PCR-Test 48 Stunden gültig
Weitere Informationen folgen in Kürze…

(Quelle: Bundesregierung)