Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) setzt sich innerhalb der Bundesregierung für die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens ein. „Die Bundesregierung kann über diese Frage nur im Konsens entscheiden“, sagte die SPD-Politikerin der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstagsausgabe). „Daran arbeite ich.“
Die Prüfung eines möglichen solle eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe übernehmen, die Material zusammentragen und auswerten müsse. Auf dieser Grundlage müsse dann eine politische und juristische Entscheidung getroffen werden. Für sie sei klar: Wenn ein Antrag konkrete Erfolgsaussichten habe, dann müsse er auch gestellt werden.
Auch die Hunderttausenden von geleakten AfD-Mails will Hubig für die Prüfung nutzen. Grundsätzlich könnten alle Erkenntnisse herangezogen werden, die vorliegen. Auch die E-Mails könnten also wohl herangezogen werden, wenn sie Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD lieferten, sagte die Justizministerin. Das sei auch richtig so, denn es gehe um eine existentielle Frage für die Demokratie. Sie sei überzeugt, dass jetzt ernsthaft und systematisch geprüft werden müsse, ob die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren vorliegen.
Anlass für Hubigs Bemühungen ist die mögliche Wahl von Ulrich Siegmund zum ersten AfD-Ministerpräsidenten im Dezember in Sachsen-Anhalt. Schon die Wahl eines AfD-Abgeordneten zum Landtagspräsidenten sei eine Zäsur gewesen, sagte sie. Seit Gründung der Bundesrepublik habe es noch nie ein Mitglied einer aggressiv-nationalistischen Partei in einem so hohen Staatsamt gegeben. Man müsse alle Extremisten bekämpfen – ob Rechtsextremisten, Linksextremisten oder Islamisten. Aber eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt wäre, nach allem, was sich ermessen lasse, eine harte Belastungsprobe für den Rechtsstaat, erklärte sie.
Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können gemäß Bundesverfassungsgerichtsgesetz Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen. Ausschlaggebend für das Abstimmungsverhalten der Länder im Bundesrat ist die Position der jeweiligen Landesregierung.
dts Nachrichtenagentur


