Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Deutsche Richtergesetz ändern soll, um das Schöffenamt gegen „Verfassungsfeinde“ abzusichern.
Personen, die nicht die Gewähr bieten, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten, sollen nicht mehr in das Schöffenamt berufen werden können, teilte das Ministerium am Montag mit. Zudem sollen Personen, die zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden, von der Berufung ausgeschlossen werden. Das Ministerium teilte mit, dass diese Maßnahmen die Funktionsfähigkeit der Justiz sicherstellen sollen.
Der Entwurf sieht auch vor, dass Schöffen nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt bleiben, bis eine Neuwahl stattgefunden hat, um Blockaden der Schöffenwahl zu verhindern. In kommunalen Gremien ist für die Wahl eine Zweidrittelmehrheit notwendig, was Blockaden durch eine Minderheit ermöglichen kann.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sagte, dass Extremisten und Verfassungsfeinde in der Justiz nichts verloren hätten und das Schöffenamt ein verantwortungsvolles Amt sei. „Wer Recht spricht, muss auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.“ Der Gesetzentwurf sei ein weiterer Baustein der Strategie, „die Justiz zu stärken und widerstandsfähiger zu machen gegen alle, die den Rechtsstaat verachten“.
Zusätzlich sollen den Plänen zufolge Änderungen in der juristischen Ausbildung vorgenommen werden. Personen, die die freiheitlich demokratische Grundordnung bekämpfen, sollen nicht in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden. Die Länder dürfen zudem das e-Examen verpflichtend vorschreiben, und Jura-Studierende sollen ihre Praktika flexibler gestalten können. Der Gesetzentwurf wurde an die Länder und Verbände versandt, die bis zum 6. November 2026 Stellung nehmen können.
dts Nachrichtenagentur


