Der Europäische Gerichtshof hat die Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission gegen Google in Höhe von 4,1 Milliarden Euro bestätigt.
Das Unternehmen habe Herstellern von Android-Smartphones und Mobilfunkanbietern illegale Beschränkungen auferlegt, um die Marktdominanz seiner Suchmaschine zu stärken, teilten die Richter am Donnerstag in Luxemburg mit. Google und seine Muttergesellschaft Alphabet hatten gegen das Urteil des Gerichts der Europäischen Union Rechtsmittel eingelegt, die nun zurückgewiesen wurden.
Die Europäische Kommission hatte 2018 festgestellt, dass Google seine beherrschende Stellung missbraucht habe. Dies soll durch Vorinstallationsvereinbarungen und Lizenzbedingungen geschehen sein, die sicherstellten, dass die Suchmaschine Google Search und der Browser Chrome auf Mobilgeräten mit dem Betriebssystem Android verwendet wurden. Das Gericht der Europäischen Union bestätigte die Einstufung als einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung, erklärte jedoch einen Teil des Kommissionsbeschlusses für nichtig, der sich auf Vereinbarungen über die Aufteilung von Einnahmen bezog.
Der Gerichtshof stellte fest, dass das Gericht keinen Rechtsfehler bei der Beurteilung der wettbewerbswidrigen Auswirkungen der Vorinstallationsbedingungen begangen habe. Es sei nicht erforderlich gewesen, eine kontrafaktische Analyse durchzuführen, um einen Verstoß gegen das Verbot des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung festzustellen. Auch die Beurteilung der Anti-Fragmentierungsvereinbarungen durch das Gericht wurde bestätigt, da diese geeignet waren, die Absatzmöglichkeiten für inkompatible Android-Versionen einzuschränken.
dts Nachrichtenagentur


