Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow ist vorläufig vor dem Schiedsgericht der Linken damit gescheitert, dem Bundesvorstand seiner Partei zu verbieten, einen Antrag zur Deckelung von Abgeordnetengehältern zu stellen.
Wie die FAZ berichtet, hatte Ramelow bei der Bundesschiedskommission der Linken eine „vorläufige Maßnahme“ beantragt, um zu erreichen, dass auf dem Bundesparteitag nicht über den Antrag abgestimmt werden darf. Der Vorstand möchte die Bundestags- und Europaabgeordneten der Linken dazu verpflichten, ihr Gehalt in der Regel auf die Höhe eines durchschnittlichen Arbeitnehmerlohns zu begrenzen. Ramelow hält das Vorhaben des Vorstands für verfassungswidrig.
Bei den ehrenamtlichen Parteirichtern hatte er damit keinen Erfolg. Die Richter schreiben in ihrem Beschluss, aus dem die FAZ zitiert, dass „nach vorläufiger Einschätzung der Sach- und Rechtslage“ Ramelows Antrag auf ein gerichtliches Einschreiten „bereits unzulässig sein dürfte“. Dem früheren Thüringer Ministerpräsidenten fehle es am Rechtsschutzbedürfnis, da der Antrag zum Gehaltsdeckel noch nicht vom Parteitag beschlossen sei.
Ramelow schreibt in seiner Erwiderung an das Gericht, sein Rechtsschutzbedürfnis ergebe sich daraus, dass der Antrag des Parteivorstands bereits parteiinterne Wahlen beeinflusse. Die Annahme, Kandidaten müssten sich dazu noch nicht positionieren, sei „realitätsfremd“. Ramelow hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts eingelegt.
dts Nachrichtenagentur


