Der Deutsche Bundestag befasst sich am heutigen Mittwoch, dem 4. März 2026, mit einem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts. Im Rahmen der ersten Lesung sind dreißig Minuten für die Debatte vorgesehen.
Das Vorhaben der Bundesregierung (Drucksache 21/4297) zielt darauf ab, das Produkthaftungsrecht zeitgemäß anzupassen. Nach der initialen Beratung soll der Gesetzentwurf dem zuständigen Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Prüfung überwiesen werden.
(Ulm TV Redaktion)


