Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung zweier Londoner Fondsmanager wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften bestätigt. Das teilte der BGH am Dienstag mit.
Das Landgericht Bonn hatte die Angeklagten jeweils wegen Steuerhinterziehung zu Freiheitsstrafen von vier Jahren und zehn Monaten beziehungsweise drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Sie hatten im Jahr 2010 durch außerbörsliche Future-Kontrakte und unrichtige Angaben beim Finanzamt nicht gezahlte Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt etwa 92 Millionen Euro anrechnen und „erstatten“ zu lassen. Beide Angeklagten erhielten für ihre Beteiligung an den Geschäften jeweils rund 1,9 Millionen Euro, die das Landgericht im Urteil eingezogen hat.
Die Revisionen der Angeklagten, die auf Sach- und Verfahrensrügen gestützt waren, wurden vom Bundesgerichtshof verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig (Beschluss vom 27. Mai 2025 – 1 StR 364/24).
dts Nachrichtenagentur