Das Bundessozialgericht in Kassel verhandelt und entscheidet am Dienstag (11.00 Uhr und 15.00 Uhr) über die Frage, ob ehrenamtliche Bürgermeister und Ortsvorsteher der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Die Rentenversicherung bejahte dies dies bei einem Bürgermeister einer Stadt in Sachsen-Anhalt sowie mehreren Ortsvorstehern in Sachsen. (Az BSG: B 12 R 8/20 R und B 12 KR 25/19 R)
Der Bürgermeister erhielt eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1200 Euro, die Ortsvorsteher zwischen 220 und 250 Euro. Die gegen die Beitragspflicht gerichteten Klagen hatten vor den Landessozialgerichten in Halle und Chemnitz Erfolg.
Quelle: AFP