Das Landesverfassungsgericht in Sachsen-Anhalt entscheidet am Dienstag (10.00 Uhr) über eine Klage der AfD-Fraktion gegen den Landtag. Die Organklage richtet sich gegen einen Beschluss des Parlaments, mit dem dieses im Juni vergangenen Jahres die von der AfD geforderte Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema Linksextremismus ablehnte. Die AfD sieht darin einen Verstoß gegen die Landesverfassung.
Sie beruft sich auf Artikel 54 der Landesverfassung, wonach der Landtag das Recht und auf Antrag von mindestens einem Viertel seiner Mitglieder die Pflicht hat, Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Der frühere AfD-Fraktionschef André Poggenburg unterstützt die Klage.
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