Im Landkreis Biberach ist die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern bis zum 15. September 2025 erneut untersagt worden. Das Landratsamt hat diese Entscheidung getroffen, um den Wasserstand in den Gewässern zu schützen, da die Pegelstände aufgrund der aktuellen Trockenheit wieder rückläufig sind, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte.
Das Verbot gilt bereits seit Ende Juni und wurde nach einer kurzen Unterbrechung nun verlängert.
Die Wasserstände waren zwar im Juli durch ergiebige Niederschläge auf ein normales Niveau gestiegen, jedoch zeigen die Wettervorhersagen, dass die Trockenheit weiterhin anhalten könnte. Insbesondere kleinere Bäche und Weiher sind von den niedrigen Wasserständen betroffen, was zu einer Beeinträchtigung der Gewässerökologie führt.
Ab dem 15. August 2025 ist es demnach untersagt, Wasser mit Pumpen aus Bächen oder Seen zu entnehmen.
Lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen ist im Rahmen des Gemeingebrauchs erlaubt. Das Landratsamt weist darauf hin, dass auch an Stellen mit vermeintlich ausreichend Wasser das Verbot gilt.
Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
Foto: via dts Nachrichtenagentur