Mit einem Praxischeck hat das Bundesjustizministerium bürokratische Hemmnisse für Gründer ermittelt, die nun abgebaut werden sollen.
Die befragten Firmenlenker und Start-up-Unternehmer kritisierten dabei nicht etwa die vorgeschriebene notarielle Beglaubigung und die damit verbundenen Gründungskosten. Bemängelt wurden vor allem die zahlreichen Anzeige-, Mitteilungs- und Antragspflichten nach der eigentlichen Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Diese würden als “aufwendig und langsam” empfunden, heißt es im Abschlussbericht zum Praxischeck, über den das “Handelsblatt” (Donnerstagsausgabe) berichtet. Hier liege “erhebliches Bürokratieentlastungspotenzial”.
Konkret betrifft das die etwa die Gewerbeanmeldung, die Anmeldung beim Unfallversicherungsträger, die Beantragung der Steuernummer bei der Finanzverwaltung und einer Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit oder die Eintragung ins Transparenzregister. Die Gründer müssten teils dieselben Daten wiederholt gegenüber unterschiedlichen Behörden angeben, heißt es in dem Ministeriumspapier. Die Befragten hätten “nachdrücklich den Wunsch”, Daten nur einmal anzugeben.
Der Vorschlag aus der Praxis: Der mit der Gründung befasste Notar könne zum zentralen “Servicedienstleister” werden und die Datenverteilung mit übernehmen. In dem Bericht wird auch erwogen, dass der Notar die zur Geldwäscheprüfung eingeholten Unterlagen an die vom Gründer ausgewählte Bank weiterleitet, damit diese nicht ein zweites Mal vorgelegt werden müssen.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte der Zeitung: “Die geltenden Regeln sind zu kompliziert, die Verfahren zu langwierig.” Das sei ein Standortnachteil, der Innovationen hemme. Mit einem “One-Stop-Shop” bei Notaren könnten Gründungen und Registeranmeldungen “vereinfacht, digitalisiert und beschleunigt werden”.
dts Nachrichtenagentur