Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat den am Mittwoch vom Kabinett gebilligten Gesetzentwurf zur Ausweisung von Ausländern, die in digitalen Netzwerken einmalig Sympathie zu Terrorakten oder ähnlichen Straftaten gezeigt haben, scharf kritisiert.
“Das Gesetz ist populistisch”, sagte der Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im DAV, Thomas Oberhäuser, dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”. “Die behauptete Lösung wird der Komplexität menschlichen Lebens nicht im Ansatz gerecht. Denn nicht jeder, der irgendetwas liked, muss mit dem gesamten Inhalt einverstanden sein. Die sozialen Medien sind vielmehr prädestiniert dafür, dass man viel zu schnell etwas äußert. Das ist nicht alles reflektiert.” An solche, vielleicht einmalige Äußerungen das ganze Leben eines Menschen zu knüpfen, gehe zu weit.
“Stellen Sie sich einen Mann vor, dessen Familie im Gazastreifen lebt und dort nicht rauskommt”, fügte Oberhäuser hinzu. “Dass so ein Mann auf die Zerstörungen dort nicht gelassen und abgewogen reagiert, ist doch klar. Es ist im Übrigen ein Gebot unserer Verfassung, dass der Gesetzgeber auch bei unliebsamem Verhalten des Einzelnen verhältnismäßig agiert. Und nicht alles, was als Signal an die Bevölkerung gemeint ist, sollte ins Gesetz kommen.”
dts Nachrichtenagentur