Im Kampf gegen Clan-Kriminalität warnt Justizminister Marco Buschmann (FDP) vor Sippenhaft. “Es darf nicht so sein, dass ein unbescholtener Mensch sanktioniert wird, nur weil ein Verwandter möglicherweise eine Straftat begangen hat”, sagte der FDP-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
“Wir haben in Deutschland keine Sippenhaft, und wir wollen sie auch nicht haben.” Damit reagierte Buschmann auf einen Vorstoß aus dem Haus von Innenministerin Nancy Faeser (SPD), den er allerdings nicht explizit als Sippenhaft werten wollte. Das Innenministerium hatte eine Änderung des Ausländergesetzes vorgeschlagen, wonach es möglich sein soll, Angehörige krimineller Clans auch dann abzuschieben, wenn sie noch nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sind. Die Behörden könnten damit beispielsweise ein ausländisches, nicht straffällig gewordenes Mitglied der mit organisierter Kriminalität in Verbindung gebrachten Berliner Familie Abou-Chaker aus Deutschland ausweisen.
Sein Haus werde sich den Vorschlag in Ruhe anschauen, kündigte Buschmann an. Das Innenministerium habe bereits die Länder und Verbände um eine Stellungnahme gebeten, ob das ein sinnvoller Ansatz sei. “Die Frage ist, ob es für einen so empfindlichen Eingriff in Grundrechte eine ausreichende Rechtfertigung gibt”, sagte der Minister. “Das wäre nur dann der Fall, wenn das ein echter Beitrag wäre, das Aufenthaltsrecht besser durchzusetzen. Daran gibt es Skepsis.”
Der FDP-Politiker sagte: “Niemand in der Bundesregierung will Sippenhaft, und wenn sie jemand wollen würde, dann würde das Bundesministerium der Justiz ein klares Stoppschild aufstellen.” Zugleich warnte Buschmann vor der Umkehr der Beweislast bei der Clan-Bekämpfung: “Das ist ein Rechtssatz von Verfassungsrang, der fundamental im Rechtsstaat ist”, sagte er. “Wenn der Staat einem Bürger den Vorwurf macht, dass er ein Krimineller sei und ihn deshalb bestrafen möchte, dann trägt die Beweislast alleine der Staat.”
Zuvor hatte Faesers Ministerium erklärt, sich näher mit dem Vorschlag der Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) befassen zu wollen, die eine Beweislastumkehr bei der Clan-Bekämpfung ins Spiel gebracht hatte. Dann müssten Tatverdächtige darlegen, dass sie etwaiges Vermögen wirklich legal erworben haben. Buschmann sagte dazu, die Einziehung von Erträgen aus Straftaten sei ein Sonderfall. “Wird gegen Clan-Mitglieder wegen bestimmter Delikte aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität ermittelt, dann können im Ermittlungsverfahren beschlagnahmte Vermögensgegenstände wie zum Beispiel Luxusautos unter erleichterten Voraussetzungen eingezogen werden.”
Viele Juristen seien der Meinung, dass damit die Grenzen des Zulässigen ausgeschöpft seien, so Buschmann. “Dazu neige ich persönlich auch.”
dts Nachrichtenagentur