Die Bundesländer haben völlig unterschiedliche Vorgaben für Schulen und Verwaltung beim Gendern durch Sonderzeichen im Wortinneren. Das ergab eine Umfrage des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” bei den Kultus- und Bildungsministerien.
Demnach ist es in drei Bundesländern (Schleswig-Holstein, Sachsen und Sachsen-Anhalt) verboten, im Bemühen um eine inklusive Schreibweise Sonderzeichen wie Doppelpunkt, Genderstern und Unterstrich zu benutzen. Zwei Bundesländer (Saarland und Bremen) gendern in ihrer Außenkommunikation und in der Schule mit Doppelpunkt. Die restlichen elf Bundesländer verwenden in der Verwaltung die Doppelnennung von weiblicher und männlicher Form oder Substantivierungen. In der Schule wird ebenfalls nicht mit Sonderzeichen im Schriftverkehr gegendert, ein explizites Verbot gibt es aber auch nicht.
CSU-Generalsekretär Martin Huber forderte, dass sich Bildungseinrichtungen und staatliche Behörden an die Vorgaben des Deutschen Rechtschreibrats halten. “Insbesondere staatliche Einrichtungen, Schulen und Universitäten sollten sich an die geltende deutsche Rechtschreibung halten, die auch der Rat für deutsche Rechtschreibung erneut bekräftigt. Diese Entscheidung begrüße ich”, sagte der CSU-Politiker dem RND. Allerdings: Der Rat für deutsche Rechtschreibung ließ am Freitag eine eindeutige Positionierung weiter offen. Er stufte Sonderzeichen im Wortinneren nicht als Kernbestand der deutschen Orthografie ein, führte aber zugleich in einer neuen Ergänzung zum Thema Sonderzeichen das Gendern im Wortinneren – Doppelpunkt, Unterstrich und Sternchen – auf.
2021 bekräftigte der Rat seine Auffassung, “allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll und sie sensibel angesprochen werden sollen”. Huber sagte nun: “Jeder soll reden, wie er will, eine Pflicht zum Gendern und woke Sprachregelungen lehnen wir ab.” In Bayern werde es keine Pflicht zum Gendern geben.
dts Nachrichtenagentur