Landwirtschaftsminister Cem Özdemir lehnt ein Totalverbot von Pestiziden in Schutzgebieten ab. “Wir haben Sonderkulturen wie den Obstbau und den Weinbau, die für unsere Kulturlandschaften und deren Artenvielfalt prägend sind. Für die müssen wir tragfähige Lösungen finden, sonst gibt es keinen Wein mehr aus der Pfalz und kein Obst vom Bodensee”, sagte der Grünen-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben).
“Auch müssen wir darüber sprechen, welche Schutzgebiete unter die strengen Schutzvorgaben fallen – Landschaftsschutzgebiete gehören für mich nicht dazu.” Özdemir bekannte sich zum Vorhaben der EU, 50 Prozent der Pflanzenschutzmittel bis 2030 einzusparen. Dieses Ziel sei “nicht verhandelbar”. Aber über den Weg dahin müsse man sprechen. Ihm gehe es um das unverzichtbare Maß. “Ich bin davon überzeugt, dass wir uns auf einen guten Kompromiss zwischen Naturschutz und Landwirtschaft verständigen können”, sagte er. “Natürlich gilt es, die Bauern dabei zu unterstützen und pestizidfreie Wirtschaftsweisen zu fördern.” Zudem sprach sich der Minister dafür aus, die Herstellung von Biosprit aus Getreide zu beenden. “Wir brauchen in der Bundesregierung eine vernünftige Einigung, dass wir schrittweise runtergehen vom Biosprit aus Nahrungspflanzen, um diese für die menschliche Ernährung nutzen können”, sagte er. “Ich würde es befürworten, wenn wir ab 2030 im Verkehrssektor auf Kraftstoff aus Anbaubiomasse verzichten würden.” Getreide solle “in erster Linie für die menschliche Ernährung genutzt werden”, sagte Özdemir. “Die Herstellung von Biosprit aus Nahrungspflanzen hat keine Zukunft – vor allem nicht, wenn wir das Thema Ernährungssicherheit und bezahlbare Lebensmittel ernst nehmen.” Özdemir lehnte es ab, die Stilllegung zusätzlicher Anbauflächen um ein weiteres Jahr zu verschieben. “Der Kompromiss war eine einmalige Reaktion auf den russischen Angriff, um die Märkte zu stabilisieren. Genauso wie die Aussetzung der sogenannten Fruchtfolge-Vorgabe, damit auf dem gleichen Acker Weizen auf Weizen angebaut werden kann”, sagte er. “Künftig gilt auch wieder, dass vier Prozent der Fläche für den Arten- und Bodenschutz reserviert sind.” Als Honorierung für diese Leistung erhielten Landwirte jährlich ihre Agrarförderung. Die Bundesregierung hatte eine EU-Regelung, die für alle landwirtschaftlichen Betriebe ab 2023 eine Stilllegung von vier Prozent der Flächen vorsieht, für ein Jahr ausgesetzt.
dts Nachrichtenagentur