Die Verwaltung von Berlins Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) will die Erhebung einer Mietensteuer in der Hauptstadt nicht weiter prüfen. Das geht aus der Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage des Linken-Politikers Niklas Schenker hervor, über die die Tageszeitung ND (Dienstagsausgabe) berichtet.
Mit Verweis auf eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom Dezember 2021 heißt es darin, dass die Senatsverwaltung nach Prüfung keine Möglichkeit sehe, “eine Sonderabgabe zur Abschöpfung hoher Mieten verfassungskonform auszugestalten”. Wissenschaftler des Wirtschaftsforschungsinstituts DIW Berlin hatten in einem Aufsatz im November 2021 die Einführung einer derartigen Steuer vorgeschlagen, die rechtlich eine Abgabe hätte sein sollen. Sie hätte auf Mieten erhoben werden sollen, die mindestens 110 Prozent des ortsüblichen Mietspiegelniveaus betragen. Ein progressiv steigender Steuersatz von 10 bis 30 Prozent wurde vorgeschlagen.
So etwas sei “verwaltungstechnisch nicht umsetzbar”, schreit die Stadtentwicklungsverwaltung mit Bezug auf die vielen Faktoren zur Berechnung einer Miete für eine konkrete Wohnung nach Mietspiegel. “Offensichtlich hat sich die Rechtsprüfung des Senats darauf beschränkt, die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestages zu lesen. Das ist zu wenig”, sagte Schenker der Zeitung. “Nicht zuletzt die Erfahrung mit dem `Experiment Wohnungsbündnis` zeigt, dass wir für echten Mieterschutz und mehr bezahlbaren Neubau vor allem schärfere Gesetze und Regulierung brauchen.”
Dieser Wille lasse sich aus der Antwort des Senats schwerlich ablesen.
dts Nachrichtenagentur