Die EU-Kommission will Ungarn im Zusammenhang mit der Verletzung der Grundrechte von LGBTIQ-Personen vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Ein entsprechender Beschluss sei am Freitag gefasst worden, teilte die Brüsseler Behörde mit.
Es handelt sich demnach um den nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren, welches die Kommission am 15. Juli 2021 mit einem Aufforderungsschreiben gegen Ungarn eingeleitet hatte. Die ungarischen Behörden seien nicht ausreichend auf die Bedenken in Bezug auf die Gleichstellung und den Schutz der Grundrechte eingegangen und hätten sich auch nicht verpflichtetet, die Unvereinbarkeit zu beseitigen. Zur Begründung der Klage hieß es, dass durch das ungarische Recht “eindeutig Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert” würden. Es stehe den Grundwerten der Europäischen Union entgegen und verstoße gegen eine Reihe von EU-Vorschriften. Das umstrittene ungarische Gesetz verbietet oder beschränkt den Zugang zu Inhalten, die “von dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht abweichende Identitäten, Geschlechtsumwandlungen oder Homosexualität” fördern oder darstellen, für Personen unter 18 Jahren.
dts Nachrichtenagentur