Für den Rücktransport der Gasturbine für die Ostsee-Pipeline Nord Stream 1 von Kanada über Deutschland nach Russland ist nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums keine Genehmigung notwendig. “Weder die Einfuhr der Turbine von Kanada nach Deutschland noch der Weitertransport von Deutschland nach Russland ist von den EU-Sanktionen erfasst”, teilte das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium der “Welt am Sonntag” mit.
“Die Ausfuhr der fraglichen Turbine nach Russland erfordert damit keine Genehmigung i.S.v. § 4 Außenwirtschaftsverordnung.” Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) habe Siemens Energy darüber auf Anfrage informiert, so das Ministerium. Der russische Staatskonzern Gazprom hatte eine Reduktion der Gaslieferungen nach Deutschland mit dem Fehlen der Gasturbine begründet, die in Kanada von Siemens Energy gewartet worden war. Die kanadische Regierung hatte auf Bitten Deutschlands eine Ausfuhr der Turbine ausnahmsweise genehmigt. “Auch wenn es sich nach unserer Einschätzung nur um einen Vorwand Russlands für eine fortgesetzte Unterbrechung von Gaslieferungen handelt, so müssen wir dennoch alles unternehmen, Russland diesen Vorwand zu entziehen”, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.
dts Nachrichtenagentur