Bei Tierquälerei in der Landwirtschaft schauen Staatsanwälte oft weg. Das berichtet die Wochenzeitung “Die Zeit” unter Berufung auf eine Studie der Strafrechtlerinnen Johanna Hahn und Elisa Hoven von der Universität Leipzig.
Die meisten dieser Ermittlungsverfahren werden demnach eingestellt, obwohl den Staatsanwälten viel Beweismaterial vorliegt – etwa Videoaufnahmen von verletzten Rindern, Schweinen und Hühnern. Für die Untersuchung wurden 150 Verfahren in mehreren Staatsanwaltschaften ausgewertet und außerdem Interviews mit den Ermittlern geführt. In nur elf Fällen kam es zu Verurteilungen, meist Geldstrafen. In einem einzigen Fall wurde der Täter zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung verurteilt.
Hoven, Professorin für Strafrecht, sprach in der “Zeit” von einer “großen Beißhemmung” der Ermittler. Dafür gebe es unterschiedliche Gründe. Neben Arbeitsüberlastung und unzureichenden Tierschutzgesetzen seien die Verflechtungen zwischen Landwirten, Amtstierärzten und Staatsanwälten besonders eng. So habe ein Tierarzt berichtet: “Ich kam zu einer großen Metzgerei, in der zuvor mein Chef jahrelang kontrolliert hatte. Und dann habe ich die Kontrolle gemacht, und am Ende erwartete mich eine große Tüte mit allem Möglichen aus dem Sortiment, das eine Metzgerei zu bieten hat.”
dts Nachrichtenagentur