Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hält angesichts der anhaltenden Inflation weitere Entlastungen bei Rentnerinnen und Rentnern für möglich. Falls “die Preissteigerungen ganz lange dauern werden, dann werden wir auch weitere Maßnahmen ergreifen – auch für Rentnerinnen und Rentner”, sagte er am Freitag in der Debatte zur geplanten Rentenerhöhung im Bundestag.
Gerade in Zeiten von Krise und Krieg sollten die Menschen in Deutschland spüren, “dass sie sich auf ihren Staat verlassen können”, sagte Heil in der Debatte. “Und das gilt ganz besonders auch für das System der Alterssicherung.”
Der Bundestag beriet am Freitag in erster Lesung das Gesetz zur Rentenanpassung im Juli. Es sieht vor, dass die Altersbezüge zum 1. Juli in Westdeutschland um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent steigen.
Das Plus hätte wegen der 2021 deutlich gestiegenen Löhne eigentlich höher ausfallen können. Allerdings greift in diesem Jahr wieder der sogenannte Nachholfaktor: Es ist gesetzlich geregelt, dass die Rente auch dann stabil bleibt, wenn es eigentlich wie 2021 rein rechnerisch eine Absenkung hätte geben müssen. Die vermiedene Rentenkürzung aus dem vergangenen Jahr wird nun aber nachgeholt, was die Erhöhung dämpft.
Heil verteidigte den jetzigen Gesetzentwurf. In Krisenzeiten werde dafür gesorgt, dass Renten eben nicht gekürzt werden müssen. In guten Zeiten gebe es dann “einen fairen Interessenausgleich” zwischen Rentnern und Beitragszahlern.
Der Arbeitsminister wies zugleich die Kritik zurück, das Entlastungspaket der Bundesregierung enthalte nichts für Rentner. “Da sage ich ganz deutlich: Das ist falsch.” Die Rentnerinnen und Rentner profitierten etwa auch vom Neun-Euro-Ticket oder dem höherem Grundfreibetrag. Für Kritik hatte insbesondere gesorgt, dass die Rentner nicht von der Energiekostenpauschale profitieren, weil diese über die Lohnsteuer abgerechnet wird.
Der am Freitag beratene Gesetzentwurf sieht auch Verbesserungen für die drei Millionen Bezieher von Erwerbsminderungsrenten vor: Sie sollen ab 2024 bis zu 7,5 Prozent mehr Geld bekommen. Bei der Erwerbsminderungsrente gab es bereits in der Vergangenheit Verbesserungen, die aber nur für Neurentner galten.
Wer vor Beginn der jeweiligen Leistungsverbesserung bereits eine Erwerbsminderungsrente bezogen hatte, ging leer aus. Das wird jetzt geändert: Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen hat, erhält ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente, der an die individuelle Vorleistung an Entgeltpunkten anknüpft.
Quelle: AFP