Die Stadt Münster muss vorerst nicht erneut über ein Verbot von E-Scootern mit stationslosen Verleihsystemen im Stadtgebiet entscheiden. Das Verwaltungsgericht lehnte einen entsprechenden Eilantrag des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen ab, wie es am Donnerstag mitteilte. Die Stadt habe den Betreibern inzwischen die Sondernutzung der öffentlichen Straßen genehmigt, weswegen die formelle Illegalität der Straßennutzung entfalle.
Im Februar hatte das Gericht einem Eilantrag des Vereins teilweise stattgegeben und der Stadt aufgetragen, neu über ein Verbot der E-Scooter und ihre Beseitigung zu entscheiden. Münster verpflichtete die Betreiber danach zu neuen Regeln und erteilte die Sondernutzungserlaubnis, verbannte die Scooter also nicht aus der Stadt. In dem Streit geht es um die Problematik, dass die Scooter auf Gehwegen unvermutete Hindernisse darstellen können.
Der Blindenverein habe nun nicht glaubhaft gemacht, dass die Betreiber ihren daraus erwachsenen Verpflichtungen nicht nachkämen, erklärte das Gericht. Es habe hier nicht über die Genehmigungspraxis der Stadt oder ihr Überwachungskonzept zu entscheiden. Der Beschluss ist aber noch nicht rechtskräftig, eine Beschwerde zum nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht noch möglich.
Quelle: AFP