Die Rettungsbeihilfe Rumäniens zugunsten der Fluggesellschaft Tarom ist mit dem Binnenmarkt vereinbar. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) bestätigte am Mittwoch in Luxemburg die entsprechende Genehmigung der EU-Kommission vom Februar 2020. Sie erlaubte Rumänien, der Airline ein Darlehen von knapp 37 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. (Az. T-718/20)
Dagegen klagte die ungarische Wizz Air. Das Gericht wies die Klage aber nun zurück. Es begründete seine Entscheidung unter anderem mit dem schlechten Zustand des rumänischen Straßen- und Schienennetzes: Die Kommission habe zu Recht davon ausgehen dürfen, dass die Unterbrechung von in- oder ausländischen Tarom-Flugverbindungen wahrscheinlich zu schwerwiegenden sozialen Härten oder zu schwerem Marktversagen führen würde.
Quelle: AFP