Das von Bremen im Jahr 2012 beschlossene Verbot, in den Häfen des Bundeslands Kernbrennstoffe umzuschlagen, ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Regelung am Dienstag in Karlsruhe für nichtig. Die Gesetzgebungsbefugnis für die friedliche Nutzung der Kernenergie stehe ausschließlich dem Bund zu, nicht dem Land Bremen. (Az. 2 BvL 2/15)
Das Verwaltungsgericht in Bremen hatte dem Bundesverfassungsgericht die Frage 2015 vorgelegt. Vor dem Verwaltungsgericht klagten drei Unternehmen, die auf Herstellung, Transport oder Entsorgung von Brennelementen und radioaktiven Stoffen spezialisiert sind. Das Bundesamt für Strahlenschutz hatte ihre Transporte genehmigt, Ausnahmegenehmigungen für Bremen wurden dort aber abgelehnt, weswegen sie vor Gericht zogen.
Das Verwaltungsgericht bezweifelte, dass Bremen das Recht hatte, eine gesetzliche Regelung über Atomtransporte zu treffen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte diese Auffassung nun.
Quelle: AFP