Das umstrittene Verbot des Umschlags von Kernbrennstoffen in den Häfen Bremens ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember hervor, der am Dienstag veröffentlicht wurde.
Der entsprechende Abschnitt des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes wurde demnach für nichtig erklärt. Zur Begründung hieß es, dass Bremen die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass eines Umschlagverbots fehle. Dem Bund stehe die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis für die friedliche Nutzung der Kernenergie zu. Das Bremer Gesetz betreffe jedenfalls “im Schwerpunkt die Materie der friedlichen Nutzung der Kernenergie”, sodass das Land nicht zur Gesetzgebung berufen sei, so die Karlsruher Richter. Hintergrund des Verfahrens ist eine Vorlage des Verwaltungsgerichts Bremen. Dieses hatte sich im Juli 2015 an Karlsruhe gewandt, nachdem mehrere Unternehmen geklagt hatten. Sie hatten sich zuvor erfolglos um die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für den Umschlag von Kernbrennstoffen in den bremischen Häfen bemüht (Beschluss vom 07. Dezember 2021, 2 BvL 2/15).
dts Nachrichtenagentur