Im Deutschen Bundestag gelten ab Mittwoch strengere Corona-Schutzmaßnahmen. Die Abgeordneten dürfen den Plenarsaal dann nur noch betreten, wenn sie doppelt geimpft – beziehungsweise genesen und einfach geimpft – sind und zusätzlich ein aktuelles negatives Schnelltest-Ergebnis vorlegen können, heißt es in einem Brief von Bundestags-Direktor Lorenz Müller an die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, der AFP am Dienstag vorlag. Von der Testpflicht ausgenommen sind nur geboosterte Abgeordnete sowie Genesene mit doppelter Impfung.
Abgeordnete, die diese 2G-Plus-Vorschriften nicht erfüllen, können die Plenarsitzungen wie bislang nur von der Besuchertribüne verfolgen. Dafür müssen sie künftig allerdings ein negatives Schnelltest-Ergebnis vorlegen. Selbsttests werden dabei nicht akzeptiert. In den vergangenen Monaten hatten wegen dieser Vorschriften mehrere impfkritische AfD-Abgeordnete die Sitzungen nur von der Tribüne aus verfolgen können.
Die Neuregelung der Bundestagsverwaltung sieht zudem vor, dass in allen Liegenschaften des Bundestags künftig eine FFP2-Maske getragen werden muss – eine einfache OP-Maske reicht dann nicht mehr aus. Für Reden im Plenarsaal dürfen die Masken abgenommen werden.
Die derzeit stark anwachsenden Infektionszahlen und die Ausbreitung der Omikron-Variante des Bundestags stellten auch für die Liegenschaften des Bundestags eine “wachsende Ansteckungsgefahr” dar, schrieb Lorenz an die Abgeordneten. “Deswegen sollen die Maßnahmen zum Schutz der Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages weiter ausgebaut werden.” Rechtliche Grundlage für die neuen Vorschriften ist eine Allgemeinverfügung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD).
Quelle: AFP