Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat bei einer anonymen Untersuchung deutliche Mängel in der Anlageberatung mehrerer Banken und Sparkassen gefunden. In einer Stichprobe von 36 Beratungen gab es bei einem Drittel “schwerwiegende Beanstandungen”, wie es im “Bafin-Journal” vom Dezember heißt. Wichtige Informationsdokumente wurden nicht übergeben, wie der Leiter der Bafin-Abteilung Verbraucherschutz, Christian Bock, erklärte.
In fünf Fällen fehlte demnach die Geeignetheitserklärung, die Kunden im Anschluss an eine Anlageberatung erhalten müssen. Darin muss die Bank darstellen, warum eine Empfehlung zu einem bestimmten Kunden passt. In vier Fällen gab es laut Bafin keine Kosteninformation, in drei Fällen fehlten beide Dokumente, obwohl beide gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Bafin schickte geschulte Testkäuferinnen und -käufer als Kunden zu den Banken, nutzte also das “Mystery Shopping”.
Mängel traten laut Bericht bei fast allen getesteten Banken auf – vor allem, wenn die Kundinnen und Kunden Senioren waren. Hier gab es bei der Hälfte der Beratungen Beanstandungen, bei Jugendlichen und Berufstätigen bei einem Viertel der Verkaufsgespräche. Weitere Defizite: Kundenangaben wurden nicht zutreffend aufgenommen, “möglicherweise um eine bestimmte Empfehlung aussprechen zu können, die zu den Angaben nicht gepasst hätte”, wie es in dem Bericht hieß.
Bock erklärte, die Daten erlaubten zwar keine Rückschlüsse auf den Gesamtmarkt. “Sie sind für mich aber ein klares Zeichen dafür, dass wir künftig bei der Anlageberatung noch genauer hinsehen müssen.”
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erklärte am Freitag, die Untersuchung der Bafin sei “eindeutig zu begrüßen”, denn für einen effektiven Verbraucherschutz am Finanzmarkt müssten Politik und Aufsicht “zwei Gänge hochschalten”. Dass Banken und Sparkassen schon bei einfachen Verbraucherinformationen gegen gesetzliche Regelungen verstießen, sei “ein Weckruf”.
Laut vzbv zeigt die Untersuchung, dass Transparenz als Schutzschild gegen schlechte Beratung nicht funktioniert. Der Verband fordert daher ein “umfassendes Verbot von Provisionen” und klare gesetzliche Vorgaben für Anlageempfehlungen.
Bafin-Verbraucherschutzchef Bock kündigte jährlich mehrere hundert Testkäufe in allen Aufsichtsbereichen an, von Versicherungen über Bankprodukte wie Konto und Kredit bis hin zu Wertpapieren und Zertifikaten. 2022 soll demnach die Frage der Restschuldversicherung Gegenstand von Testkäufen sein. Die bisherigen Marktuntersuchungen der Bafin “erwecken den Eindruck, dass Kundinnen und Kunden nicht immer bewusst war, dass sie diese Art von Versicherung bei der Vergabe eines Kredits zwar abschließen können, aber nicht müssen”.
Quelle: AFP