Verbraucherschützer: Corona-Gutscheine ab Januar auszahlen lassen

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In der Corona-Pandemie haben viele Verbraucherinnen und Verbraucher Gutscheine für abgesagte Musik-, Kultur- oder Sportveranstaltungen erhalten. Wer einen Gutschein bis Ende dieses Jahres nicht einlöst, kann sein Geld ab Januar 2022 zurückverlangen, wie die Verbraucherzentrale Brandenburg am Montag erklärte. Sie hält dafür einen Musterbrief bereit – www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/musterbrief-corona-gutscheine.

Verbraucher können einen Gutschein aber auch behalten und für kommende Events einlösen, wie die Verbraucherschützer betonten. Bei Problemen bei der Einlösung von Gutscheinen bieten sie auch eine Beratung an. 

Quelle: AFP

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