Datenschützer fordert bei geplantem 3G-Auskunftsrecht Verhältnismäßigkeit

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Die von den Ampel-Parteien im Bundestag angestrebte 3G-Regelung, nach der Beschäftigte am Arbeitsplatz grundsätzlich geimpft, genesen oder auf das Coronavirus getestet sein müssen (3G), stößt auf Vorbehalte. Baden-Württembergs oberster Datenschützer Stefan Brink sieht insbesondere das geplante Auskunftsrecht der Arbeitgeber kritisch: “Wenn der Gesetzgeber wegen der gravierenden Gesundheitslage das Tabu bricht, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber keinen Zugang zu Gesundheitsdaten von Beschäftigten haben dürfen, dann muss das Gesetz so präzise, schonend und verhältnismäßig wie nur möglich sein”, sagte er dem “Handelsblatt” vom Dienstag.

Der Behördenchef wies darauf hin, dass die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Grundgesetz dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Regeln “klare Grenzen” setzen. So müssten die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Datenminimierung gewahrt werden. Dies bedeute etwa, dass im Gesetzgebungsverfahren klar entschieden werden müsse, “ob die Arbeitgeberseite die Gesundheitsdaten lediglich erheben, oder auch speichern darf”. 

Es müsse dabei “normenklar” festgelegt werden, ob und wie lange eine Speicherung erfolgen darf. Verhältnismäßig sei eine Rechtsgrundlage zudem nur dann, wenn sie die “Verarbeitungsbefugnis von Gesundheitsdaten” durch Arbeitgeber “eng befristet”, sagte Brink.

Der Datenschützer kritisierte das Tempo des Gesetzgebungsverfahrens. “Ich sehe mit Sorge, dass jetzt mit größter Eile Gesetzesänderungen vorgenommen werden, ohne dass eine angemessene Beratung durch Datenschutzbeauftragte stattfand”, sagte er. “Der Gesetzgeber muss seiner Schutzpflicht gegenüber allen Beschäftigten – Geimpften wie Ungeimpften – gerecht werden.”

Quelle: AFP

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