Bundesverfassungsgericht lehnt Befangenheitsantrag gegen Präsidenten Harbarth ab

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Ein gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, in einem Verfahren zur sogenannten Bundesnotbremse wegen eines Abendessens im Bundeskanzleramt eingereichter Befangenheitsantrag ist abgelehnt worden. Das Bundesverfassungsgericht begründete die Entscheidung zu Harbarth und einer weiteren Verfassungsrichterin am Montag in Karlsruhe damit, dass Treffen mit der Bundesregierung kein Grund für den Vorwurf der Befangenheit seien. Dies hatten die Kläger anders gesehen.

Harbarth und die Verfassungsrichterin Susanne Baer waren am 30. Juni zum Abendessen im Bundeskanzleramt. Bei dem Treffen sollte zu dem Thema “Entscheidung unter Unsicherheiten” diskutiert werden, zu dem Baer in der Runde einen Vortrag hielt. Auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hielt einen Vortrag.

Ein Kläger sah darin einen Bezug zu dem vor dem Bundesverfassungsgericht laufenden Verfahren über die wegen der Corona-Pandemie geschaffene Bundesnotbremse, die dem Bund weitgehende Entscheidungsmöglichkeiten für Corona-Beschränkungen gab.

Nach dem Beschluss zum Befangenheitsantrag sind allein Treffen von Mitgliedern von Bundesverfassungsgericht und Bundesregierung als Grund für den Vorwurf der Befangenheit ungeeignet. Die mit dem gewählten Thema “Entscheidung unter Unsicherheiten” verbundenen Rechtsfragen seien zudem vielfältig und abstrakt, sie beträfen auch eine Reihe weiterer Verfahren vor dem Verfassungsgericht. 

Es gebe keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass das Thema gewählt worden sei, damit sich Mitglieder der Bundesregierung zum Verfahren über die Bundesnotbremse äußern könnten. Nach dem vom Kläger selbst vorgelegten Manuskript des Vortrags von Bundesjustizministerin Lambrecht habe diese sich gerade nicht zu konkreten aktuellen Verfahren geäußert.

Die Bundesnotbremse ist Ziel einer Vielzahl von Verfassungsbeschwerden. Womöglich noch in diesem Monat oder aber im November will das Bundesverfassungsgericht über mehrere der Fälle entscheiden. Bei den Beschwerden geht es um einzelne Vorschriften wie die Regelungen zu Ausgangsbeschränkungen oder pauschal um alle Regelungen des sogenannten vierten Bevölkerungsschutzgesetzes.

Das strittige Gesetz trat am 23. April in Kraft. Es regelt bundesweit, was geschieht, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen stabil über 100 liegt. Ende Juni lief die Bundesnotbremse aus, sie könnte aber reaktiviert werden.

Quelle: AFP

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