Ein umgangsberechtigter Vater, der mit der Mutter seines Kinds extrem zerstritten ist, darf nicht an der Einschulungsfeier teilnehmen. Eine Eskalation auf offener Bühne mit schlimmstenfalls traumatischen Folgen für das Kind müsse verhindert werden, erklärte das Oberlandesgericht (OLG) im rehinland-pfälzischen Zweibrücken am Mittwoch und wies einen Eilantrag zurück. Der Mann hatte der Kindsmutter früher vorgeworfen, ihre Kinder sexuell missbraucht zu haben. (Az. 2 UFH 2/21)
Es handle sich um einen ein “außergewöhnlich tiefgreifenden Trennungskonflikt”, erklärte das OLG weiter. Es habe schon mehrere familiengerichtliche Verfahren gegeben, das Amtsgericht Kaiserslautern habe der Frau das Sorgerecht für beide Kinder übertragen. Dem Vater wurde ein Umgangsrecht für zwei Stunden in der Woche unter Begleitung des Kinderschutzbunds zugesprochen. Dagegen legte er Beschwerde ein, die noch verhandelt wird.
Er fragte zudem die Mutter, ob er an der Einschulungsfeier teilnehmen dürfe. Diese lehnte unter Androhung eines Polizeieinsatzes ab. Daraufhin zog der Vater vor das OLG, das nun gegen ihn entschied. Zwar beinhalte das Umgangsrecht auch das Recht zur Teilnahme an besonderen Veranstaltungen, hieß es zur Begründung. Dies setze aber voraus, dass beide Eltern spannungsfrei an dieser Veranstaltung teilnehmen könnten. In dem Fall sei keine vernünftige Kommunikation mehr möglich.
Quelle: AFP