Im Prozess um dem Angriff auf das jüdische Restaurant “Schalom” in Chemnitz hat der Angeklagte am Mittwoch geschwiegen. Der 30-Jährige äußerte sich vor dem Amtsgericht der sächsischen Stadt nicht zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen, wie eine Sprecherin sagte. Der Mann soll bei Ausschreitungen vor dem Lokal im August 2018 gemeinsam mit anderen Pflastersteine und eine Flasche gegen das Restaurant und auf den Wirt geworfen haben.
Der Restaurantbesitzer wurde dabei verletzt, am Gebäude entstand Sachschaden. Nach dem Angriff berichtete Wirt Uwe Dziuballa, dass auch antisemitische Parolen gerufen worden seien. Die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen wirft dem Angeklagten gefährliche Körperverletzung, Landfriedensbruch im besonders schweren Fall und Sachbeschädigung vor. Die Ermittler gehen von einer rechtsextrem motivierten Tat aus.
Am Mittwochvormittag wurden zunächst Dziuballa und zwei Gäste des Lokals als Zeugen gehört, wie die Sprecherin sagte. Vorerst wurde nur ein Verhandlungstag angesetzt. Im Fall einer Verurteilung droht dem zum Teil einschlägig vorbestraften Angeklagten eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Die antisemitische Beleidigung konnte dem Beschuldigten demnach nicht zweifelsfrei zugeordnet werden, weshalb sie nicht Teil der Anklage ist.
Ende 2019 hatten die Ermittler die Wohnung des Angeklagte im Raum Stade in Niedersachsen durchsucht. Dabei wurden damals neben Mobiltelefonen und einem Tabletcomputer unter anderem auch Sturmhauben beschlagnahmt. Der Tatverdächtige war aufgrund einer DNA-Analyse von Spuren am Tatort in das Visier der Ermittler geraten.
Der Angriff auf das jüdische Restaurant stand im Zusammenhang mit den Ausschreitungen nach dem gewaltsamen Tod eines 35-jährigen Manns am Rande des Stadtfests in Chemnitz. Danach waren innerhalb kürzester Zeit über soziale Medien bundesweit Rechtsextreme mobilisiert worden. Der Angriff auf das “Schalom” sorgte bundesweit für Erschütterung.
Ursprünglich war der Prozess bereits für Juni geplant. Er wurde aber verschoben, weil die Generalstaatsanwaltschaft kurzfristig weitere Beweismittel vorlegte.
Quelle: AFP