Die Arbeitgeber sollen angesichts steigender Corona-Infektionszahlen künftig stärker in die Impfkampagne einbezogen werden. Die Betriebe müssten “ihre Anstrengungen ausweiten, noch ungeimpfte Beschäftigte zu einer Schutzimpfung zu motivieren”, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung. Ein Auskunftsrecht für Arbeitgeber zum Impfstatus der Beschäftigten gibt es darin nicht – dies bleibt aber in der Diskussion.
Die Änderungen der Arbeitsschutzverordnung treten am 10. September in Kraft und gelten bis einschließlich 24. November dieses Jahres, wie das Arbeitsministerium erklärte. Neu in der Verordnung ist demnach die Verpflichtung für die Arbeitgeber, ihre Beschäftigten über Risiken einer Erkrankung an Covid-19 zu informieren – ebenso wie über Möglichkeiten einer Impfung. Außerdem müssen die Arbeitgeber die Betriebsärzte “bei betrieblichen Impfangeboten unterstützen sowie Beschäftigte zur Wahrnehmung von Impfangeboten freistellen”.
Ansonsten gelten nach Ministeriumsangaben die bestehenden Arbeitsschutzregeln fort. Dazu gehören betriebliche Hygienepläne sowie die Testangebotspflicht.
Zur Abfrage des Corona-Impfstatus erklärte das Ministerium, der Arbeitgeber könne den Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten bei der Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen zwar berücksichtigen – “eine entsprechende Auskunftspflicht der Beschäftigten besteht jedoch nicht”.
Heil betonte im ARD-“Morgenmagazin”, dass hierbei “rechtsstaatlich” gehandelt werden müsse. Das bedeute, dass der Arbeitgeber kein Recht habe, die Gesundheitsdaten des Arbeitnehmers einzusehen. Denn dies seien “sehr persönliche Daten”, es gehe um das Grundrecht der “informationellen Selbstbestimmung”, sagte der Minister.
Über eine mögliche Abfrage des Corona-Impfstatus von Beschäftigten war in Politik und Wirtschaft zuletzt ein Streit entbrannt. Während der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) entsprechende Forderungen als “No-go” bezeichnete, hatten Arbeitgebervertreter die Regierung aufgefordert, die Möglichkeit einer solchen Abfrage zu schaffen; Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zeigte sich dafür offen.
Heil verwies in der ARD darauf, dass er für “pragmatische Lösungen” sei und es durchaus Bereiche mit hohem Ansteckungsrisiko gebe – etwa Justizvollzugsanstalten oder Krankenhäuser. Ansatzpunkt sei hier dann allerdings nicht der Arbeitsschutz, sondern vielmehr das Infektionsschutzgesetz: Über dieses sei es möglich, “eingegrenzt so etwas wie die 3G-Regeln” einzuführen, wie das etwa in Restaurants der Fall sei, sagte Heil. Hier müsse Gesundheitsminister Spahn einen “rechtssicheren Vorschlag” machen, damit es keine Unsicherheiten gebe. 3G bezieht sich auf Geimpfte, Genesene und Getestete.
Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, die Bundesregierung prüfe in der Frage zu einem Rechtsanspruch auf Auskunft über den Impfstatus, “ob es an dieser Stelle gegebenenfalls Änderungsbedarf gibt”. Es gebe “Argumente “dafür und dagegen”.
Einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes müsste der Bundestag zustimmen. Die Stiftung Patientenschutz mahnte, mit der letzten Bundestagssitzung der aktuellen Legislaturperiode am kommenden Dienstag schließe sich das Zeitfenster für die Einführung einer Auskunftspflicht bei Beschäftigten in besonders sensiblen Bereichen.
“Doch es braucht einen effizienten Schutz für Krankenhauspatienten und Pflegebedürftige”, forderte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. Dafür müsse der Impf- und Genesenen-Status von medizinisch-pflegerischen Mitarbeitern abrufbar sein. Eine zeitlich begrenzte Lösung wäre hierbei “vollkommen ausreichend”.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sprach sich am Mittwoch dafür aus, dass es überall dort, wo der Gesundheitsschutz es in den betrieblichen Abläufe erfordere, ein Auskunftsrecht der Arbeitgeber geben solle. Die Gespräche innerhalb der Bundesregierung dazu seien allerdings “sehr schwierig”, fügte er hinzu. “Ich gehe davon aus, dass wir bis zum Ende der Woche wissen, was möglich ist.”
Quelle: AFP